Handwerker, die mit dem Bund zusammenarbeiten, kennen sie bereits: Die E-Rechnung, die zum Jahreswechsel nun auch für die Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg verpflichtend wird. Dem Ländle kommt hier eine Vorreiterrolle im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu.
Was ist die e-Rechnung?
Die E-Rechnung ist der neue Rechnungsstandard, der bei öffentlichen Aufträgen zum Tragen kommen soll. In Baden-Württemberg werden zum 01.01.2022 vonseiten öffentlicher Auftraggeber auf Landesebene nur noch E-Rechnungen akzeptiert; andere Bundesländer stehen ebenfalls in den Startlöchern, akzeptieren aber vorerst noch die klassische Rechnung. Ausgenommen von der Verpflichtung zur E-Rechnung in Baden-Württemberg sind Rechnungen, deren Beträge unter 1.000,00 € liegen, sowie vorerst auch kommunale Auftraggeber.
Die E-Rechnung ist viel mehr als nur eine Rechnung, die man per E-Mail verschickt, denn sie basiert auf einem XML-Datensatz, mit welchem die Rechnungsdaten strukturiert übermittelt werden können (ähnlich wie bei GAEB-Dateien zum Beispiel). Ein solcher Datensatz kann über etablierte XML-Standards wie ZUGFeRD oder XRechnung erzeugt werden. Die E-Rechnung ist also kein Dokument, das man sich einfach „anschauen“ kann, sondern eine maschinenlesbare Datei, die in ein damit kompatibles digitales System eingelesen wird.
Die Übermittlung der E-Rechnung erfolgt über den Zentralen Rechnungseingang des Landes Baden-Württemberg bzw. über den Zentralen Rechnungseingang des Bundes. Genauere Informationen über diese und weitere Möglichkeiten der Übermittlung erhalten Sie üblicherweise von Ihrem Auftraggeber.
Was bedeutet das für Sie als Anwender?
Für esus Anwender werden wir in Kürze ein Sonder-Update „XRechnung“ veröffentlichen. Die neue Programmversion wird es Ihnen ermöglichen, Ihre Rechnung in dem elektronischen Standard „XRechnung“ zu erzeugen, der für die E-Rechnung vorgesehen ist. Diese XRechnung können Sie dann ganz einfach über den Zentralen Rechnungseingang an die entsprechende Behörde übermitteln.
Die Erzeugung einer XRechnung geschieht in esus parallel zum Rechnungsdruck: Sie werden also auch weiterhin in der Lage sein, sich Ihre Rechnung noch einmal anzuschauen und diese auch auszudrucken bzw. elektronisch abzulegen.
Wichtig: Für Stukki lässt sich diese XRechnung-Schnittstelle nicht mehr programmieren. Das Erstellen einer XRechnung muss also über esus erfolgen.